Musikschulen mit besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung sind gesetzlich verpflichtet, bei Bewerber*innen für eine Musikklasse eine Eignungsprüfung durchzuführen.
Im Gesetzestext heißt es sinngemäß:
Mit Hilfe der Eignungsprüfung soll festgelegt werden, ob ein Kind die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine musikalische Schwerpunktklasse besitzt. Sie soll ein Bild darüber ergeben, ob ein Kind die Fähigkeit zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und einfachen Akkorden mitbringt. An der Musikmittelschule Hellmonsödt besteht die Eignungsprüfung aus folgenden Teilen:-
Singen - 3 Lieder nach freier Wahl sollen vorbereitet werden (bitte Noten mitbringen!)
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Rhythmus - nachklatschen I vorgegebenen Rhythmus bei Gitarrenbegleitung beibehalten können
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Tonales Gedächtnis: einzelne Töne nachsingen können I einfach Melodien nachsingen können
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Gehör - Kurze Melodien sin der der Tafel notiert und werden dem Kind zunächst richtig vorgespielt. Beim zweiten Vorspielen wird ein Ton verändert.
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Instrument - Überdurchschnittlich gute Vorkenntnisse bringen Zusatzpunkte
-> Dieser letzte Punkt ist nicht verpflichtend!
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